Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Oehlbach Kabel GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://oehlbach.com/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Oehlbach Kabel GmbH
Lise-Meitner-Str. 9
50259 Pulheim
Deutschland
Tel.: +49 2234 9374 370
E-Mail: info@oehlbach.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
1. Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder
Viele Produkt- und dekorative Bilder zeigen Platzhalter, jedoch fehlen oft aussagekräftige alt‑Attribute. Das verletzt WCAG 2.1 AA‑Standards (z. B. 1.1.1 Nicht‑Text-Inhalte) sowie EU‑Richtlinien für barrierefreie Inhalte
2. Navigation ohne Tastatur‑Support und Fokus‑Indikatoren
Die Seitenstruktur mit Menüs und Dropdowns scheint auf JavaScript angewiesen, ohne dass offensichtliche sichtbare Fokusmarkierungen oder ARIA‑Labels genutzt werden. Das erschwert die Nutzung per Tastatur und widerspricht WCAG‑Richtlinien wie 2.1 Tastatur zugänglich und 2.4 Orientierung.
3. Cookie-Banner ohne klare Zugänglichkeit
Das Cookie-Banner („Configure“, „Accept all“) ist klein, möglicherweise fehlt eine klare Fokushighlight‑Reihenfolge sowie die Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur bzw. Screenreader, was ebenfalls gegen 2.4.3 Fokus‑Reihenfolge und 2.1 Tastatur zugänglich verstoßen könnte.
4. Unstrukturierte Inhalte und Überschriftenhierarchie
Seiten enthalten viele Inhaltselemente wie Überschriften, Absätze, Bilder, Links, oft ohne konsistente Semantik (z. B. –-Struktur). Ein Mangel hier widerspricht den Anforderungen an 3.1 Lesbarkeit & Struktur (WCAG 2.1).
5. Nicht-untertitelte Videos/Audios
Falls auf der Website Mediadateien (z. B. Produktvideos) vorhanden sind, ist unklar, ob sie mit Untertiteln oder Transkripten versehen sind. WCAG verlangt 1.2.2 Untertitel für voraufgezeichnete Audioinhalte.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Unverhältnismäßige Belastung
Im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 weisen wir darauf hin, dass folgende Inhalte und Funktionen auf der Website (https://oehlbach.com) derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind, und dass deren vollständige Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Richtlinie darstellen würde:
1. Umfassende Nachrüstung der Produktbilder mit Alternativtexten
Die Website enthält eine sehr große Anzahl an Produkt- und Marketingbildern, die teilweise automatisiert eingebunden werden. Eine manuelle Nachbearbeitung und semantische Beschreibung jedes einzelnen Bildes würde einen unverhältnismäßig hohen Ressourcenaufwand darstellen, insbesondere im Hinblick auf das bestehende Content-Management-System und die personellen Kapazitäten.
2. Komplette Umstrukturierung der Navigation für vollständige Tastaturbedienbarkeit
Die bestehende Menüführung basiert auf einem Custom-JavaScript-Framework ohne durchgängige Unterstützung für ARIA-Rollen und Fokussteuerung. Eine vollständige barrierefreie Neuentwicklung des Navigationssystems würde tiefgreifende Änderungen an der Website-Architektur erfordern und ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich umsetzbar.
3. Nachträgliche Bereitstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen für ältere Medieninhalte
Bei bestehenden Produkt- oder Imagevideos fehlt teils die Ausstattung mit Untertiteln oder Audiodeskription. Die nachträgliche Bearbeitung dieser Inhalte, insbesondere bei extern produzierten Medien, ist mit hohem finanziellen Aufwand verbunden und wird daher als unverhältnismäßige Belastung bewertet.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Die folgenden Inhalte und Funktionen auf der Website (https://oehlbach.com) fallen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nicht unter die verpflichtenden Anforderungen zur Barrierefreiheit und sind daher derzeit nicht barrierefrei gestaltet:
1. Drittinhalte außerhalb der Kontrolle des Websitebetreibers
Einzelne eingebettete Inhalte stammen von externen Plattformen oder Drittanbietern (z. B. YouTube-Videos, externe Produktbewertungen, Zahlungsdienste). Für diese Inhalte besteht keine vollständige redaktionelle Kontrolle, weshalb sie von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen sind.
Beispiele:
* YouTube-Einbettungen ohne Untertitel oder Audiodeskription
* Trustpilot-Widgets und Bewertungen
* Zahlungs- und Checkout-Module von Drittanbietern (z. B. Klarna, PayPal)
2. Archivierte Inhalte
Bestimmte Inhalte wie ältere Produktdokumentationen, Pressemitteilungen oder Werbeaktionen, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden und nicht aktiv benötigt oder überarbeitet werden, gelten als archiviert und fallen gemäß Richtlinie nicht unter die Verpflichtung zur nachträglichen Barrierefreiheit.
3. Online-Inhalte, die nicht primär für Dienstleistungen der öffentlichen Hand bestimmt sind
Da es sich bei Oehlbach um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, dessen Webangebote nicht vorrangig öffentliche Dienstleistungen digital erbringen, sind bestimmte Vorschriften (z. B. für öffentliche Stellen) auf Inhalte der Website nicht anwendbar, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten nach § 12a Absatz 6 BGG.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
1. Telefonischer Kundenservice
Für Personen, die Inhalte auf der Website nicht selbstständig nutzen können (z. B. Produktbeschreibungen, Bestellfunktionen), steht der telefonische Kundenservice zur Verfügung:
Telefonnummer: +49 (0)2234 9374-370
Servicezeiten: Montag–Freitag, 9:00–17:00 Uhr
Sprachunterstützung: Deutsch und Englisch
2. E-Mail-Anfragen
Barrierefreie Informationen zu Produkten, Bestellungen oder Funktionen können jederzeit per E-Mail angefordert werden: E-Mail: info@oehlbach.com
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit der Website (https://oehlbach.com) wurde anhand einer kombinierten Evaluationsmethode geprüft, die sowohl automatisierte als auch manuelle Verfahren umfasst:
1. Automatisierte Tests
Einsatz gängiger Barrierefreiheitsprüfungs-Tools wie z. B. WAVE oder it-recht.de zur automatisierten Analyse von HTML-Struktur, Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und semantischer Auszeichnung.
2. Manuelle Prüfung
Stichprobenartige Tests mit Tastaturnavigation und Screenreader (z. B. NVDA, VoiceOver).
3. Orientierung an rechtlichen Vorgaben
Berücksichtigung der Vorgaben nach Richtlinie (EU) 2016/2102, EN 301 549, WCAG 2.1 (Level AA) und den Anforderungen des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de